ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Sand- und Erdenwerk Speikern GmbH (= nachfolgend: Verkäuferin)

Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden (= nachfolgend: Besteller) vereinbaren wir die nachfolgenden Regelungen. Im Übrigen gilt das Gesetz.

1. Angebot und Annahme:

Verkäuferin und Besteller schließen ihre Verträge schriftlich. Der Besteller richtet seine Anfrage an die Verkäuferin und erhält von dieser ein Angebot, das er schriftlich annimmt. Änderungswünschen muss der Vertragspartner schriftlich zustimmen.

2. Rohstoffe

Rohstoffe und Recyclingmaterial unterliegen in ihrer Beschaffenheit natürlichen Schwankungen, auf die die Verkäuferin keinen Einfluss hat. Die Verkäuferin schuldet, wenn und soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, Ware mittlerer Art und Güte. Abbildungen auf der Homepage der Verkäuferin sind demgegenüber nur als unverbindliche „Muster“ zu verstehen.

3. Mengenangaben:

Waren/Güter werden von der Verkäuferin entweder nach Volumen oder nach Gewicht angeboten und bemessen.

Verladenes Schüttgut nimmt hierbei regelmäßig (etwas) mehr Raum ein als abgelagerte Ware oder noch in der Erde befindliche Rohstoffe. Für den Fall des Angebots nach Volumen bemisst sich das Raummaß deshalb nach der verladenen Menge.

4. Beistellungen:

Notwendige oder gewünschte Beistellungen des Bestellers werden schriftlich vereinbart und damit zu Obliegenheiten des Käufers.

5. Lieferung:

Der Liefertermin ergibt sich aus dem Angebot. Der Besteller hat den Ort der Anlieferung so anzugeben, freizuhalten und vorzubereiten, dass eine Übergabe und Abladung durch große Kipplaster barrierefrei erfolgen kann. Ist ein Abladen nicht möglich oder wesentlich erschwert, gehen etwaige (Mehr)Kosten zu Lasten des Bestellers. Hierzu gehören gegebenenfalls insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Kosten für Umladungen und/oder eine erneute Anfahrt.

6. Annahme und Gefahrübergang:

Der Besteller ist verpflichtet, die Ware bei oder unverzüglich nach Anlieferung auf Qualität und Vollständigkeit zu überprüfen. Etwaige Reklamationen sind umgehend, spätestens innerhalb von 10 Werktagen, und schriftlich an den Verkäufer zu richten. Eine E-Mail an info@sandwerkespeikern.de reicht hierfür aus. Nach Ablauf der Frist gilt die Ware als mangelfrei und vorbehaltlos angenommen.

Mit Lieferung / Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist und/oder die Annahme verweigert.

7. Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bleibt das Eigentum der Ware bei der Verkäuferin. Die gelieferte Ware ist getrennt von Material des Bestellers und etwaigem Material Dritter zu lagern.

Gegenstände, die mit der Ware der Verkäuferin hergestellt werden, bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung im jeweiligen Fertigungszustand im Eigentum der Verkäuferin.

8. Fälligkeit des Kaufpreises:

Rechnungen sind mit Eingang der Rechnung fällig und innerhalb von 14 Geschäftstagen zahlbar. Verzug tritt sodann ohne Mahnung ein.

9. Schriftform:

Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.